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   VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 6 S 1089/07 (falsch: 6 S 2089/07)   

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https://dejure.org/2008,5913
VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 6 S 1089/07 (falsch: 6 S 2089/07) (https://dejure.org/2008,5913)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.01.2008 - 6 S 1089/07 (falsch: 6 S 2089/07) (https://dejure.org/2008,5913)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 6 S 1089/07 (falsch: 6 S 2089/07) (https://dejure.org/2008,5913)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kaminofen; Kehrpflicht und -häufigkeit; Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Jährliche Kehrpflicht eines gelegentlich benutzten Kaminofens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Duldung einer Schornsteinreinigung bei nur gelegentlicher Feuerstättennutzung; § 1 Schornsteinfegergesetz (SchfG) als Ermächtigungsgrundlage; Breiter Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers bzw. Recht auf Generalisierung und Typisierung; Berechtigung ...

  • Judicialis

    SchfG § 1 Abs. 1; ; SchfG § 1 Abs. 2; ; SchfG § 1 Abs. 3; ; KÜO § 1 Abs. 1 Satz 2; ; KÜO § 1 Abs. 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handwerk (mit Schornsteinfeger) - Begründung der Reinigungs- und Überprüfungspflicht für Feuerstätten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kehrpflicht auch für nur gelegentlich genutzte Kamine - Behörde kann mit Zwangsgeld drohen, wenn der Schornsteinfeger nicht ins Haus gelassen wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 532
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 14 S 2403/94

    Erledigung einer Kehranordnung; Kehrhäufigkeit bei regelmäßiger Benutzung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 6 S 1089/07
    Die entsprechende Regelung beinhaltet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.1995 - 14 S 2403/94 - Urteil vom 22.12.1992, GewArch 1993, 205) nicht nur eine Aufgabenzuweisung, sondern ermächtigt die zuständige Verwaltungsbehörde zugleich auch, diese Verpflichtungen zu konkretisieren, d.h. durch Verwaltungsakt eine Kehrung anzuordnen, den Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks zu deren Duldung zu verpflichten und die Verpflichtung zwangsweise durchzusetzen Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) ist insoweit gesetzlich eingeschränkt (§ 1 Abs. 3 Satz 3 SchfG).

    Eine zwischen einer gelegentlichen Nutzung - Kehrpflicht einmal im Jahr - und einer regelmäßigen Nutzung innerhalb der üblichen Heizperiode - Kehrpflicht dreimal im Jahr - noch weitergehende Differenzierung hinsichtlich der Benutzungshäufigkeit der Feuerstätte ist in der Verordnung nicht vorgenommen worden und nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch entbehrlich (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.1995 - 14 S 2403/94 -).

    Angesichts des dem Verordnungsgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraums zuzubilligenden Rechts auf Generalisierung und Typisierung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.1995 - 14 S 2403/94 -, UA S. 10) ist danach auch unerheblich, ob im Fall der Antragsteller besondere Umstände vorliegen, die die Brandgefahr weiter mindern oder nahezu ausschließen.

    Auch im Fall der Antragsteller ist deshalb von einer Gültigkeit der normativen Regelung auszugehen, zumal in diesem Zusammenhang auch nicht außer Betracht bleiben kann, dass deren Belastung - auch gebührenrechtlich - durch die in der Rechtsverordnung vorgesehene einmal jährliche Kehrung verhältnismäßig gering ist (vgl. VGH Bad.-Würt., Urt. vom 09.05.1995 - 14 S 2403/94 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 14 S 2326/91

    Duldungsverfügung nach dem Schornsteinfegergesetz: zur Erledigung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 6 S 1089/07
    Die entsprechende Regelung beinhaltet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.1995 - 14 S 2403/94 - Urteil vom 22.12.1992, GewArch 1993, 205) nicht nur eine Aufgabenzuweisung, sondern ermächtigt die zuständige Verwaltungsbehörde zugleich auch, diese Verpflichtungen zu konkretisieren, d.h. durch Verwaltungsakt eine Kehrung anzuordnen, den Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks zu deren Duldung zu verpflichten und die Verpflichtung zwangsweise durchzusetzen Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) ist insoweit gesetzlich eingeschränkt (§ 1 Abs. 3 Satz 3 SchfG).

    Der Gerichtshof (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.1992 - 14 S 2326/91 -, GewArch 1993, 205, 206) hat demgemäß die Verpflichtung zur einmal jährlichen Kehrung entsprechend den Vorgaben der Kehr- und Überprüfungsordnung selbst in einem Fall als gerechtfertigt angesehen, in dem ein Kachelofen - nach glaubwürdigen Angaben der Grundstückseigentümer- bereits seit vielen Jahren nicht mehr betrieben wurde, da die für den Wegfall der Kehrpflicht bestehende Voraussetzung eines Verschlusses der Anlage am Kamin mit nicht brennbaren Stoffen nicht erfüllt war (vgl. § 3 Nr. 2 KÜO a.F.; jetzt § 1 Abs. 6 Ziff. 1 KÜO).

    War - wie im Fall der Antragsteller - die Verpflichtung zur Duldung einer Kehrung begründet, ist die Verwaltungsbehörde danach auch berechtigt, zur Durchsetzung dieser Verpflichtung eine Duldungsverfügung zu erlassen, die die Grundlage für Maßnahmen des Verwaltungszwangs bilden kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.1992, a.a.O., S. 207).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2005 - 6 A 10105/05

    Gaszentralheizung muss nicht jährlich gereinigt werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 6 S 1089/07
    Der Senat lässt dahinstehen, ob angesichts des eindeutigen Wortlauts der Rechtsverordnung, nach der im Fall der Antragsteller eine einmal jährliche Kehrung der Feuerstätte zwingend vorgeschrieben ist, überhaupt eine Abweichung im Wege einer verfassungskonformen Auslegung der Rechtsverordnung in Betracht käme (ablehnend insoweit OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2005 - 6 A 10105/05 - , BauR 2006, 417).

    Der Bundesgesetzgeber hat in § 1 Abs. 2 SchfG dem Verordnungsgeber einen breiten Gestaltungsspielraum bei der Regelung eingeräumt, welche Anlage oder Einrichtung als kehr- und überprüfungspflichtig einzustufen sind und in welchen Zeiträumen diese Anlagen und Einrichtungen gereinigt oder überprüft werden müssen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2005 - 6 A 10105/05 -, Randziffer 28).

  • OVG Bremen, 05.11.1991 - 1 N 1/91

    Gewerberecht: Gebührenrecht der Schornsteinfeger, Bremen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 6 S 1089/07
    Der Verordnungsgeber ist deshalb keineswegs verpflichtet, die von ihm getroffene Regelung auf das Maß zu beschränken, das zur Wahrung der Brand- und Betriebssicherheit als äußerstes Minimum unabdingbar ist, sondern darf die Regelung auch daran ausrichten, dass die Brand- und Betriebssicherheit optimal gewährleistet werden (so auch OVG Bremen, Urteil vom 05.11.1991 - 1 N 1/91 -, GewArch 1993, 77; Musielak/Schira/Manke, SchfG, 5. Aufl., § 1 Randnr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 3465/88

    Häufigkeit der Kehrung von Rauchschornsteinen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 6 S 1089/07
    Ein Ermessen der Behörde, den in der Kehr- und Überprüfungsordnung vorgeschriebenen Jahreszeitraum auf zwei Jahre zu verlängern, wie es die Antragsteller vergleichsweise angeboten hatten, besteht insoweit nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.12.1988 - 10 S 3465/88 -, GewArch 1989, 384).
  • VG Aachen, 09.06.2008 - 6 L 113/08
    Dies gilt um so mehr, als § 1 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 SchfG selbst als einschlägige Ermächtigungsgrundlage für Anordnungen der in Rede stehen Art angesehen werden kann, vgl. insoweit Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH B.-W.), Beschluss vom 9. Januar 2008 - 6 S 1089/07 -, juris Rn. 3, sowie Urteile vom 9. Mai 1995 - 14 S 2403/94 - juris Rn. 30 und vom 22. Dezember 1992 - 14 S 2326/91 -, juris Rn. 26; Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 4 A 225.06 -, juris Rn. 9; VG Freiburg, Urteil vom 22. November 2004 - 1 K 1454/02 - juris Rn. 11, und nicht erst - wie der Antragsgegner es vertretbar getan hat - die ordnungsbehördliche Generalklausel des § 14 Abs. 1 OBG.

    vgl. insoweit auch VGH B.-W., Beschluss vom 9. Januar 2008 - 6 S 1089/07 -, juris Rn. 6 und Rn. 8 und Urteil vom 22. Dezember 1992 - 14 S 2326/91 -, juris Rn. 33; Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Februar 2000 - 11 A 12019/99 -, juris Rn. 12; VG Ansbach, Urteil vom 10. August 2007 - AN 4 K 07.00573 -, juris Rn. 22 f.

    vgl. auch VGH B.-W., Beschluss vom 9. Januar 2008 - 6 S 1089/07 -, juris Rn. 6 und Rn. 8 und Urteil vom 22. Dezember 1992 - 14 S 2326/91 -, juris Rn. 33.

  • VG Oldenburg, 29.01.2015 - 5 A 473/15

    Befangenheit; Betretensrecht; Feuerstättenschau; durchlaufender Schornstein;

    Kommt der Eigentümer seiner gesetzlichen Pflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 1 SchfHwG nicht oder nicht vollständig nach, so hat ihn die zuständige Verwaltungsbehörde im Einzelfall durch Erlass eines Bescheides zu verpflichten, dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger den erforderlichen Zutritt zu gewähren (vgl. VGH BW, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 6 S 1089/07 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 22 CS 12.801 - juris ggf. mit landesrechtlicher Aufgabenzuweisung; VG Würzburg, Beschluss vom 26. November 2012 - W 6 S 12.895 -, juris Rn. 32; VG München, Urteil vom 2. August 2011 - M 31 K 11.2656 -, juris).
  • VG Würzburg, 26.11.2012 - W 6 S 12.895

    Schornsteinfegerrecht

    Teilweise wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass § 1 Abs. 3 SchfHwG unmittelbar die zuständige Verwaltungsbehörde ermächtigt, die Verpflichtung zu konkretisieren, einen Eigentümer zur Duldung zu verpflichten und die Verpflichtung zwangsweise durchzusetzen (so VGH Baden-Württemberg, B.v. 09.01.2008, Az. 6 S 1089/07, NVwZ-RR 2008, 552; VGH Baden-Württemberg, U.v. 22.12.1992, Az. 14 S 2326/91, GewArch 1993, 205; VG München, U.v. 02.08.2011, Az. M 1 K 11.2656).
  • OVG Sachsen, 18.03.2011 - 3 A 691/09

    Zur Vereinbarkeit des Kehr- und Überprüfungsmonopols nach § 2 Abs 2 SchfHwG mit

    Diesem Einwand ist das Verwaltungsgericht zu Recht und im Anschluss an die Auslegung einer gleichlautenden Regelung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschl. v. 9. Januar 2008, NVwZ-RR 2008, 532) nicht gefolgt.
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